Der Publikationsprozess von LIMINA - Grazer theologische Perspektiven umfasst Autor:innen, das Office Management, die (Haupt-)Redakteur:innen, die Peer Reviewer, die Mitglieder des Beirats und den/die Herausgeber:in. Wir alle sind Menschen und damit keineswegs unfehlbar. Dennoch haben wir hohe Ansprüche, die von allen Beteiligten zu erfüllen sind. Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte in diesem Zusammenhang beschrieben, die auf den COPE/Principles of Publication Ethics basieren.

1. Wie wir mit Benutzerdaten umgehen

LIMINA unterstützt eine strenge Open-Access-Politik. Alle öffentlichen Inhalte sind ohne Registrierung verfügbar. Benutzer, die Beiträge oder Rezensionen einreichen oder ein Peer Review durchführen möchten, müssen sich hingegen registrieren. Die Registrierung ermöglicht es, Beiträge einzureichen, ggf. als Redakteure/Peer/Berater:innen zu fungieren und von LIMINA über wichtige Neuigkeiten informiert zu werden. Diese Option kann im Benutzerprofil deaktiviert werden. Accounts können auch mit einer Nachricht an das LIMINA Office Management deaktiviert werden.

Die Benutzerregistrierung erfordert die Eingabe eines Vor- und Nachnamens sowie einer gültigen E-Mail-Adresse. Alle anderen Angaben sind optional. Alle personenbezogenen Daten werden streng vertraulich behandelt und nur für den Zweck der Herausgabe dieser Zeitschrift verwendet. LIMINA wird unter keinen Umständen personenbezogene Daten an Dritte weitergeben, mit Ausnahme von Justizbehörden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Nutzer:innen sind berechtigt, die sofortige und dauerhafte Löschung ihrer Daten zu verlangen.

2. Die Autor:innen

Die Autorenschaft für ein bei LIMINA eingereichtes Manuskript ist auf Personen beschränkt, die einen wesentlichen Beitrag zu den eingereichten Inhalten geleistet haben. Das bedeutet, dass jeder, der tatsächlich gearbeitet hat, als (Mit-)Autor:in erscheint; andererseits raten wir davon ab, Mitautor:innen aus rein ideellen Gründen einzubeziehen.

Die Autor:innen sind unsere geschätzten Partner bei der Herausforderung, originelle und kreative Inhalte zu produzieren. Wir vertrauen darauf, dass sie Manuskripte einreichen, die eine genaue Darstellung ihrer Ergebnisse und eine objektive Diskussion enthalten. Wenn Autor:innen die Arbeit anderer nutzen (z.B. Daten, Texte, Bilder, Figuren usw.), sind sie verpflichtet, deren Urheber:innen entsprechend den in unseren Richtlinien definierten Standards richtig zu zitieren. Außerdem sind die Autor:innen verpflichtet, darauf hinzuweisen, welche Publikationen Einfluss auf ihr Manuskript hatten und sie richtig zu zitieren.

Wir erwarten auch, dass die Autor:innen von der parallelen Einreichung derselben Arbeit in verschiedenen Zeitschriften absieht. Wir halten das für einen schlechten Stil und würden es nicht akzeptieren.

Der Einreicher des Manuskripts ist dafür verantwortlich, die Erlaubnis zur Einreichung bei den Co-Autor:innen einzuholen, und die Druckfreigabe aller Autor:innen vor der Veröffentlichung einzuholen.

Hat ein:e Einreicher:in finanzielle oder materielle Unterstützung von Dritten, insbesondere von Unternehmern, erhalten, muss er:sie diese Informationen offenlegen.

Abschließend noch ein Wort zu urheberrechtlichen Fragen: LIMINA hat seinen Sitz in Graz, Österreich. Es gilt daher österreichisches Recht und der Gerichtsstand ist ebenfalls Graz. Das österreichische Urheberrechtsgesetz ist sehr restriktiv, lässt aber dennoch Raum für wissenschaftliche Zitate aus Texten und anderen Medien. Als Autor:innen stellen Sie bitte sicher, dass die von Ihnen verwendeten Medien (z.B. Bilder, Screenshots, Filmstills, Audiodateien, Scans etc.) entweder unter §42f UrhG fallen oder vom aktuellen Urheberrechtsinhaber genehmigt sind.

3. Das Office Management

Wenn seitens der Autor:innen nicht explizit ein anderslautender Wunsch vorliegt, ist unser Office Management verpflichtet, die Einreichungen direkt an die Redakteure der aktuell vorbereiteten Ausgabe zu richten. Er wird die vor der Veröffentlichung an Dritte übermittelten Manuskripte niemals ohne schriftliche Zustimmung des Autors/der Autorin weitergeben. Vertraulichkeit ist unsere Devise, insbesondere in allen Belangen des Peer-Review-Verfahrens. So wird das Office Management niemals Namen von Autor:innen an Peer-Reviewer weitergeben und umgekehrt. Siehe auch die Beschreibung unseres Peer-Review-Prozesses.

4. Die Herausgeber:innen und der Beirat

Die Herausgeber:innen sind für die Organisation der Zeitschriftenverwaltung, ihren öffentlichen Auftritt und ihre Geschäftstätigkeit verantwortlich.

Sie entscheiden letztendlich, welche Einreichungen sie annehmen und welche nicht. Diese Entscheidung wird jedoch ohne Rücksicht auf die Person des Einreichers getroffen, und weder Geschlecht, Rasse, Religion, Ethnie oder andere Faktoren wie diese haben Einfluss darauf.

Die Herausgeber:innen sind verpflichtet, alle Informationen über eingereichte Arbeiten streng vertraulich zu behandeln, mit Ausnahme von anderen Mitgliedern des Redaktionsausschusses und/oder gegebenenfalls Mitgliedern des Beirats. Sie werden ein eingereichtes, aber unveröffentlichtes Manuskript niemals ohne die schriftliche Zustimmung der Autor:innen an Dritte weitergeben und/oder dieses oder Teile davon für eigene Zwecke verwenden.

Die Mitglieder des Beirats sind beratende Partner:innen der Herausgeber:innen in ihrem jeweiligen Fachgebiet. Wenn es darum geht, Themen für anstehende Ausgaben zu berücksichtigen, sind sie unsere bevorzugten Ansprechpartner. Sie können auch in den Peer-Review-Prozess einbezogen werden.

5. Die Reviewer

Peer Reviewer sind geschätzte Partner:innen im Qualitätsmanagementprozess unserer Zeitschrift. Ihre Empfehlungen sind sowohl für die Redakteur:innen als auch für die Autor:innen von großer Bedeutung. Daher verpflichten sich unsere Gutachter:innen zu Folgendem:

Die Objektivität ist während des gesamten Überprüfungsprozesses zu wahren, unabhängig von der persönlichen oder beruflichen Befangenheit der Prüfer. Sie können ihre Teilnahme am Überprüfungsverfahren jederzeit beenden, wenn sie sich als unzureichend qualifiziert, beruflich voreingenommen oder persönlich involviert betrachten.

Obwohl die Gutachter:innen verpflichtet sind, die Texte kritisch zu bewerten, sollten sie sich um eine konstruktive Kritik bemühen. Ihre Rezension wird nicht nur ein Vorschlag für die Zeitschrift sein, ein bestimmtes Paper zu veröffentlichen oder abzulehnen, sondern sie sollten auch Hinweise geben, wie es verbessert werden kann. Die Gutachter:innen sind sich bewusst, dass der:die Autor:in ein:e jüngere:r Kollege/Kollegin sein kann, der:die möglicherweise weniger Erfahrung in der Veröffentlichung hat und für jeden hilfreichen Rat von erfahrenen Kolleg:innen dankbar ist.

Die Prüfer:innen wahren die volle Vertraulichkeit. Weder werden sie Aspekte des Review-Prozesses mit anderen Personen als den Redakteur:innen diskutieren noch werden sie aktiv versuchen, den Einreicher einer Arbeit zu identifizieren. Sie werden keine Vorteile aus den Ideen ziehen, die in dem zu überprüfenden Papier diskutiert werden. Siehe auch die Beschreibung unseres Peer-Review-Prozesses.

6. Der Textredakteur / die Textredakteurin

Die Aufgabe des Textredakteurs ist es, bei jeder Ausgabe ein einheitliches Sprachniveau zu gewährleisten. Er:sie führt das Korrekturlesen durch und überprüft nicht nur die korrekte Grammatik und Rechtschreibung, sondern auch die Konsistenz und Verständlichkeit des Textes. Außerdem prüft er:sie, ob der:die Autor:in den Beitrag gemäß unserem Richtlinien formatiert hat, und kann Verbesserungen verlangen.

7. Finanzielle Aspekte

Die Zeitschrift bietet ihre Dienste für alle Beteiligten kostenlos an. Bitte beachten Sie, dass es keinen Rechtsanspruch auf deren kostenlose Nutzung gibt.

Diese Richtlinie kann ohne vorherige Ankündigung geändert und/oder ergänzt werden.